Unsere Leistungen im Überblick
Die Schuldner- und Insolvenzberatung des SIN e.V. bietet Orientierung bei finanziellen Krisen, Pfändungen, Schuldenregulierung und Präventionsfragen. Wir unterstützen Sie vertraulich und lösungsorientiert bei finanziellen Schwierigkeiten. Gemeinsam klären wir Ihre Situation, besprechen nächste Schritte und begleiten Sie auf dem Weg zu mehr Übersicht und Entlastung.
"Schulden können belasten und den Alltag stark einschränken. In der Beratung schauen wir gemeinsam auf die Situation, ordnen Unterlagen und entwickeln realistische nächste Schritte."
Reik Burkhart
Fachbereich Schuldner- und Insolvenzberatung
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Häufig gestellte Fragen zum Thema Schulden
Die Beratung ist in der Regel kostenfrei. Ob im Einzelfall besondere Nachweise erforderlich sind, klären wir direkt mit Ihnen.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Unterstützung bei Schulden, Mahnungen, Pfändungen oder finanziellen Problemen benötigen. Zuständigkeiten und Termine klären wir im Erstkontakt.
Hilfreich sind Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen, Kreditverträge, Miet- und Energiekosten sowie eine Übersicht Ihrer monatlichen Ausgaben.
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Regulierung von Schulden. Ziel kann sein, nach einer gesetzlich geregelten Zeit von restlichen Schulden befreit zu werden.
Ob ein Antrag sinnvoll und möglich ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Vorab prüfen wir gemeinsam, welche Schritte nötig sind.
Ja. Je nach Situation kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht, zum Beispiel Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz.
Vor einer Verbraucherinsolvenz wird versucht, mit den Gläubigern eine Einigung außerhalb des Gerichts zu erreichen.
In einem Schuldenbereinigungsplan wird vorgeschlagen, wie bestehende Schulden geregelt werden können. Er enthält zum Beispiel Raten, Quoten oder andere Vereinbarungen.
Eine Negativbescheinigung bestätigt, dass der außergerichtliche Einigungsversuch nicht erfolgreich war. Sie kann Voraussetzung für den Insolvenzantrag sein.
Nach Antragstellung prüft das Gericht die Unterlagen und entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens. Danach folgen weitere Verfahrensschritte und Mitwirkungspflichten.
Für das gerichtliche Verfahren können Kosten entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden.
Die Dauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem konkreten Verfahren. Wir erklären Ihnen im Beratungsgespräch den aktuellen Ablauf.
Die Unterstützung durch die anerkannte Beratungsstelle ist in der Regel kostenfrei. Details klären wir im persönlichen Gespräch.
Ja. Nicht immer ist eine Insolvenz der passende Weg. Möglich sind auch Ratenvereinbarungen, Vergleiche, Stundungen oder andere individuelle Lösungen.
Auch ohne vollständige Unterlagen können Sie Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, wie Gläubiger ermittelt und fehlende Informationen angefordert werden können.
Wir können Fragen zum Pfändungsschutzkonto besprechen und erläutern, welche Nachweise oder Schritte erforderlich sein können.








