Kurzvorstellung
Schulden können schnell zu wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Belastungen führen. Mahnungen, Inkasso, Pfändungen, Mietrückstände oder Kontoprobleme erzeugen Druck und machen es schwer, den Überblick zu behalten. Die allgemeine Schuldnerberatung des SIN e.V. bietet Ratsuchenden Unterstützung bei der Analyse ihrer finanziellen Situation und bei der Suche nach geeigneten Lösungswegen.
Dabei geht es nicht nur um Zahlen und Forderungen, sondern auch um die Lebenssituation der betroffenen Menschen. Ziel ist es, Sicherheit zurückzugewinnen, existenzielle Folgen zu vermeiden und gemeinsam konkrete nächste Schritte zu entwickeln.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Menschen mit finanziellen Sorgen, Zahlungsrückständen, Überschuldung, Pfändungen oder drohenden existenziellen Folgen. Angesprochen sind Betroffene, Angehörige und Personen, die Unterstützung bei Mahnungen, Kontopfändung, P-Konto, Lohnpfändung, Mietrückständen, Energiesperre oder Vollstreckungsmaßnahmen benötigen.
Leistungen
Die Schuldnerberatung unterstützt bei akuten finanziellen Problemen und bei der Entwicklung langfristiger Lösungen. Im Mittelpunkt stehen Stabilisierung, Orientierung und konkrete Handlungsschritte.
Krisenintervention - Beratung bei Wohnungskündigung, drohender Zwangsräumung, Energiesperre, Lohn- und Gehaltspfändung, Kontopfändung, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Gerichtsvollziehern, eidesstattlicher Versicherung und Haftandrohung.
Pfändungsschutzkonto / P-Konto - Unterstützung bei Einrichtung oder Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto, Ausstellung oder Aktualisierung einer P-Konto-Bescheinigung, Berechnung von Pfändungsfreibeträgen sowie Erklärung von Möglichkeiten und Grenzen des P-Kontos.
Schuldenregulierung - Sichtung der Unterlagen, Klärung der Forderungen, Kontakt zu Gläubigern, Prüfung möglicher Zahlungsvereinbarungen, Stundungen, Vergleiche oder weiterer Regulierungswege.
Soziale Schuldnerberatung - Finanzielle Krisen betreffen oft mehrere Lebensbereiche. Bei Bedarf können weitere Hilfen erklärt, vermittelt oder angebahnt werden, zum Beispiel bei familiären Belastungen, psychosozialen Problemen, Suchtfragen oder angrenzenden Themen wie Unterhalt, Versicherungen und Verträge.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Der Kontopfändungsschutz erfolgt durch die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos oder durch die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Auf Antrag des Kontoinhabers kann der SIN e.V. eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen.
Unsere Unterstützung
- Unterstützung bei der Eröffnung eines neuen Girokontos
- Hilfestellung bei der Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto
- Informationen zu Möglichkeiten und Grenzen des P-Kontos
- Informationen zu Abläufen und Besonderheiten der SCHUFA
- Berechnung, Feststellung und Bestätigung von Pfändungsfreibeträgen für das P-Konto gemäß Zivilprozessordnung (ZPO)
Reik Burkhart
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
