Kurzvorstellung
Wenn Schulden dauerhaft nicht mehr tragbar sind, kann eine Insolvenzberatung helfen, die Situation zu ordnen und realistische Handlungswege zu prüfen. Der SIN e.V. ist seit 2002 als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt und kann außergerichtliche Einigungsversuche begleiten sowie die notwendige Bescheinigung bei gescheiterter Einigung ausstellen.
Die Beratung betrachtet die persönliche und wirtschaftliche Situation, prüft mögliche Alternativen zum Insolvenzverfahren und unterstützt bei der Vorbereitung der weiteren Schritte. Ziel ist eine sachliche, verständliche und verlässliche Orientierung in einer belastenden finanziellen Lage.
Zielgruppe
Die Insolvenzberatung richtet sich an Privatpersonen, ehemals Selbstständige, Selbstständige und Freiberufler mit Überschuldung oder drohendem Insolvenzbedarf. Sie ist geeignet für Menschen, die ihre Schulden nicht mehr allein regulieren können, einen außergerichtlichen Einigungsversuch benötigen oder klären möchten, ob ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommt.
Leistungen
Die Insolvenzberatung umfasst die Prüfung der individuellen Situation und die Begleitung bei den notwendigen Schritten vor und während eines Insolvenzverfahrens.
Zu den Leistungen im Bereich Verbraucherinsolvenz gehören:
Weitere Unterstützung
Für Selbstständige und Freiberufler
Der SIN e.V. unterstützt bei der Erfassung der Verschuldungssituation, der Zusammenstellung von Gläubigerunterlagen, der Erarbeitung von Zahlungs-, Stundungs- und Quotenvereinbarungen sowie bei Maßnahmen zur Existenzsicherung.
Regelinsolvenz
Die Beratung unterstützt bei der Vorbereitung des Verfahrens, bei Insolvenz- und Stundungsantrag sowie beim Antrag auf Restschuldbefreiung. Auch Fragen zur Fortführung einer Selbstständigkeit, zum Insolvenzplanverfahren und zu möglichen Regulierungswegen werden besprochen.
Reik Burkhart
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
